Allgemeine Geschäftsbedingungen (Nutzungsbedingungen)

für Teilnehmer des Allgemeinen Absatzrings

(Unternehmen / Selbstständige / Endkonsumenten)

Stand: 11.8.2020

Veranstalterin des Business-zu-Business (B2B) Handelsnetzes "Absatzring" (für Endkonsumenten auch Bonus-Ring™ genannt) ist die Allgemeiner Absatzring GmbH. Sie ist die Vertragspartnerin für alle Antragsteller und Teilnehmer.

Die Verwaltung des Handelsnetzes erfolgt durch die Allgemeine Absatzring GmbH und diese nutzt hierzu die Software DynamicBarter™.

§ 1 Allgemeines

1.      Es handelt sich bei dem B2B - Handelsnetz um ein Netzwerk zur Verrechnung von Waren und Dienstleistungen zwischen Teilnehmern bzw. Mitgliedern dieses Netzwerkes. Es werden dazu Verrechnungseinheiten verwendet, die im Verhältnis 1:1 zur entsprechenden nationalen Währung stehen. Das B2B – Handelsnetz der Allgemeiner Absatzring GmbH (im folgenden AAR genannt) ist ein sog. Barter-Club. Seiner Natur nach sind Barter-Clubs Netzwerke, in denen multiple Gegengeschäfte im Ringtauschverfahren ohne Anspruch auf Ausgleich in nationaler Währung erfolgen. Es gibt beim AAR keine Mindestakzeptanz von Verrechnungseinheiten. Die Teilnehmer handeln individuell aus, wieviel sie maximal an Verrechnungseinheiten akzeptieren wollen und welchen Anteil sie in nationaler Währung begleichen wollen. Als Teilnehmer sind im Folgenden generell auch Teilnehmerinnen gemeint, wenn es sich nicht um Unternehmen, sondern um Selbstständige handelt, oder wenn diese als Endkonsumenten Mitglied im Handelsnetz sind.

2.      Die Teilnehmer der AAR erstellen sich hierzu eigenständig Verrechnungskonten zu den für sie entsprechenden nationalen Währungen. Aus Servicegesichtspunkten können die internen Konten auch automatisch vom System erstellt werden. Bei der automatischen Erstellung wird als Währungsentsprechung der Verrechnungseinheiten der Sitz des Unternehmens als Erstellungsgrundlage vom System herangezogen.

3.      Diese Verrechnungskonten können in Zukunft auch als sog. Blockchain mit einer Zugriffsberechtigung erstellt werden. Mit dieser neuen Verschlüsselungs-Technologie werden die Konten auditsicher und bleiben auch nach Austritt des Teilnehmers für immer bestehen. Eine Einsicht Dritter ist nicht möglich. Auch die Verwaltung des Netzwerks hat dann keine Möglichkeit zur Konteneinsicht. Nur der Kontoinhaber hat mit seiner Zugriffsberechtigung volle Kontoeinsicht. Bei Einführung dieser Blockchain-Technologie werden alle Teilnehmer zuvor rechtzeitig informiert.

4.      Zum Informationsaustauch und zum Kontakt zwischen Teilnehmern, um eigenständig Geschäftsbeziehungen einzugehen, stellt die AAR mittels der Online-Software DynamicBarter™ die Kommunikations-Infrastruktur bereit. Es können nur Teilnehmer, die sich eingeloggt haben, die Kontaktdaten anderer Teilnehmer sehen und im internen Branchenverzeichnis oder unter bestimmten Kategorien andere Mitglieds-Unternehmen finden. Für Teilnehmer (vorwiegend Endkonsumenten) gibt es eine Smartphone-App mit Namen Bonus-Ring™ , um Geschäfte im Absatzring leichter zu finden und mit der App an Endkonsumenten einen Bonus in Verrechungseinheiten (für den Endkonsumenten auch "Bonus-Einheiten" genannt) zu übertragen als auch mit den vom Endkonsumenten gesammelten Verrechnungseinheiten in Geschäften des Absatzrings zu bezahlen. Die Smartphone-App ist integraler Bestandteil von DynamicBarter™ und erfordert ein Login für Informationen aus dem Online-System DynamicBarter™ bzw. für die Informationsverarbeitung im Online-System.

5.      Die AAR hat keine Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die die Teilnehmer miteinander verrechnen bzw. mit Verrechnungseinheiten untereinander bezahlen und übernimmt dafür keine Haftung. Die AAR  betreibt in diesem Sinne keine Handelsvermittlung, sondern bietet nur die Online-Plattform zwecks Kontakten im Barter-Club und zwecks Verrechnung an. Sie ist auch nicht dafür verantwortlich, dass der Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird. Das sind allein die Handelsparteien untereinander, gleichgültig, ob Verrechnungseinheiten überwiesen wurden oder nicht.

6.      Die AAR betreibt eine aktive Ausweitung des Teilnehmerkreises, auch über Landesgrenzen hinaus. Für die zielgerichtete Akquisition neuer Teilnehmer ist die Mitwirkung der bestehenden Teilnehmer erwünscht.

7.      Die Teilnehmer dürfen keinerlei Rechte oder Verpflichtungen aus diesen Nutzungsbedingungen übertragen oder abtreten. Es ist ihnen nicht gestattet, ihr Verrechnungskonto an einen Dritten zu übertragen. Nur Mitarbeiter ihres Unternehmens können sie - und nur im Rahmen ihres Unternehmens – beauftragen, die Kontoführung für ihr Unternehmen durchzuführen. Hier muss der Mitarbeiter im System vom Teilnehmer zugefügt werden und muss ferner dort von ihnen als Kontoberechtigter ausgewiesen sein, damit er für ihr Unternehmen das Konto führen darf.

8.      Mit Beitritt stimmen sie als Teilnehmer zu, dass die AAR sie über folgende Wege benachrichtigen darf:

a.      Per Email, so wie sie im System hinterlegt ist und sie gilt sowohl für das Unternehmen als auch für eingetragene Mitarbeiter.

b.      Intern per Veröffentlichung im System, wenn der Teilnehmer sich einloggt.

c.      Per Post an ihre Geschäftsadresse.

d.      Per Telefon oder Fax, so wie sie in ihren Unternehmens-Profildaten im System hinterlegt sind.

e.      Per SMS, wenn Sie ein Telefon mit SMS-Service in ihren Unternehmens-Profildaten hinterlegt haben.


Die Teilnehmer können ihre Zustimmung zum Erhalt dieser Informationen auf elektronischem Wege durch eine Mitteilung an die AAR widerrufen. Diese ist dann berechtigt, Portogebühren für wichtige Miteilungen an sie per Post zu berechnen.


9.      Bei Anforderung von Dokumenten erhalten die Teilnehmer diese in einem Format, das sie dauerhaft abspeichern und abrufen können (z.B. als Email). Wenn sie  Dokumente auf Papier wünschen, berechnen wir dafür Dokumenterstellungs- und Portogebühren für die Zusendung.


10.   Änderungen dieser AGB werden per Email zugesandt und gelten nach zwei Monaten als angenommen. Wenn die AAR nur neue Funktionalitäten oder Dienstleistungen einführt, aber dadurch Rechte oder Pflichten der Teilnehmer nicht beeinträchtigt, können diese nur mit einer Frist von einem Monat im Voraus angekündigt werden.


11.   Unternehmen oder Selbstständige können sich nur über den Weg der Reservierung für eine Teilnahme vormerken lassen. Nach Überprüfung des Unternehmens und einer Teilnahmebestätigung können sie sich im B2B Liquiditäts-Netzwerk anmelden und selbstständig ein internes Konto eröffnen. Es ist Personen verboten, im Namen oder für Rechnung eines Dritten zu handeln, wenn sie es nicht im Auftrag des Unternehmens tun, bei dem sie angestellt sind und für dieses handeln. Wenn eine Person nicht im Auftrag des teilnehmenden Unternehmens handelt, bei dem sie angestellt ist, darf sie hierfür kein internes Konto eröffnen. Sie kann dann nur als Endkonsument für sich selbst ein Verrechnungskonto eröffnen.

§ 2 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Teilnehmer des Barter-Verrechnungssystems im Absatzring.
  2. Bestimmte selbstständige Berufsgruppen oder Unternehmen, die einem gesetzlichen Kartell angehören, in denen Preisbindungen, Gebührenordnungen, Werbeverbote und andere Einschränkungen vorliegen, können ihre Waren und Dienstleistungen leider nicht im Allgemeinen Absatzring anbieten, weil aktuell eine Verrechnungsgebühr von 5 Prozent für den Lieferanten erhoben wird. Dennoch ist für solche Unternehmen eine Teilnahme als Endkonsument möglich. Das bedeutet, dass eine Teilnahme am "normalen" B2B Verrechnungsverfahren des Absatzrings nicht möglich ist. (Beispielsweise gilt dies für sog. freie Architekten in Deutschland.) Diese Kartelle mit Preisbindungen, Gebührenordnungen, Werbeverboten und anderen Einschränkungen variieren von Staat zu Staat oder bestehen in bestimmten Staaten nicht. Der Interessent hat deshalb eigenständig diese Einschränkungen der AAR unaufgefordert mitzuteilen. 
  3. Diese AGB gelten für alle zwischen der AAR und dem Teilnehmer entstehenden Rechtsverhältnissen, so wie sie im Rahmen der Nutzung der Produkt - und Dienstleistungsdatenbank und im Rahmen des Verrechnungssystems bestehen, als auch wie sie im Rahmen des Services zur Umsatzförderung entstehen.

§ 3 Beitritt

  1. Grundlagen dieser Nutzungsbedingungen sind vollständige und wahrheitsgemäße Angaben bei der Aufnahme. Unwahre Angaben können zum fristlosen Ausschluss führen. Betriebsveräußerungen sowie Änderungen der Adresse und der Kommunikationsverbindungen, insbesondere alle Änderungen, die Einfluss auf diese Nutzungsbedingungen haben, sind der AAR unverzüglich mitzuteilen.
  2. Der Antragsteller akzeptiert mit seiner Teilnahme und seinem ersten Login diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung seines Passworts und hat dieses zu ändern, wenn Verdacht auf Phishing besteht. Sollte dennoch Unbefugten das Passwort bekannt werden, so ist dies unverzüglich der AAR mitzuteilen. Weder die AAR, noch Service-Unternehmen, die für die AAR tätig sind, haften für daraus entstandene Schäden.
  4. Mit Teilnahme des Unternehmens im Online-System wird eine Vereinbarung über eine Umsatzprovision getroffen, die sich auf Umsätze mit Teilnehmern des Absatzrings bezieht. Dem Teilnehmer wird in seiner Rolle als Lieferant auf Überweisungen von Kunden automatisch eine Umsatzprovision von 5% in Verrechnungseinheiten abgezogen, und diese wird auf dem Kontoauszug des Verrechnungskontos als Transaktionskosten ausgewiesen. Teilnehmer als Endkonsument, die Verrechnungseinheiten als Gutschrift erhalten, wird keine Umsatzprovision berechnet.
  5. Mit Beitritt erhält der Teilnehmer als Unternehmen das Recht, Waren, Dienstleistungen und Rechte in die Datenbank des AAR einzutragen, sowie ein Firmenprofilbild und Personenbilder für die entsprechenden Ansprechpartner seines Unternehmens hinzuzufügen. Der Teilnehmer willigt hiermit ein, dass seine Angebote, sowie Adress- und Kommunikationsdaten über das Online-Portal des AAR von jedem eingeloggten Mitglied des Barter-Clubs einsehbar sind.
  6. Eine Herausgabe dieser Daten an Nichtmitglieder ist untersagt. Auch nach seinem Austritt hat der ehemalige Teilnehmer die Daten vertraulich zu behandeln und darf sie nicht ohne individuelle Einwilligung des betreffenden Mitglieds herausgeben bzw. an Nichtmitgliedern weitergeben.
  7. Missbräuchliche Angaben sind untersagt, insbesondere Links oder andere Kommunikationsverknüpfungen zu Nichtteilnehmern bzw. Nichtmitgliedern des AAR sind untersagt.
  8. Weder der AAR noch Serviceunternehmen der AAR übernehmen Haftung für die Inhalte von Links zu Webseiten, Emailadressen oder andere Verknüpfungen. Für den Inhalt dieser verlinkten Seiten oder Datenobjekte ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Ferner übernehmen weder die AAR noch Service-Unternehmen der AAR eine Haftung für weitere Links innerhalb des Profils des Teilnehmers. Dafür ist allein der Teilnehmer verantwortlich.
  9. Mit Beitritt ist der Teilnehmer als Unternehmen automatisch Mitglied in einem lokalen Business Club und bei Filialen des Unternehmens diese jeweils in den dortigen lokalen Business Clubs. Dieser Club stellt die kleinste Organisationsform im Absatzring dar, um Kontakte zu anderen lokalen Unternehmen oder Freiberuflern zu haben. Ein Teilnehmer aus diesem Club wird von den Club-Mitgliedern als Präsident bestimmt und im Online-System DynamicBarter™ eingetragen.
  10. Des Weiteren genießen alle Teilnehmer die Möglichkeit, Mitglied beim überregionalen "Free Society Business Club" zu werden, in dem auch Freizeitveranstaltungen angeboten werden, um andere Teilnehmer persönlich kennenzulernen.
  11. Sollten durch Wartung, Datensicherung und Weiterentwicklung des Online-Dienstes die Nutzungsmöglichkeiten oder der Zugang zum Dienst vorübergehend eingeschränkt oder unterbrochen sein, so kann der Teilnehmer daraus weder Ansprüche welcher Art auch immer ableiten noch einfordern.

§ 4 Arten der Teilnahme und Typen von Verrechnungskonten

1.      Im B2B-Verfahren sind Sie als Unternehmen Teilnehmer des Barter-Clubs. Für diese Art der Teilnahme haben Sie ein Verrechnungskonto, das seine Deckung durch die verkäuflichen Waren, Rechten und Dienstleistungen begründet, die die Teilnehmer im Handelsnetz als Gegenleistung anbieten. Nur Unternehmen haben die Möglichkeit, ihren Umsatzrahmen dynamisch selbstständig einzustellen, um optimal Handel treiben zu können, so dass immer eine passende und ausreichende Liquidität zur Verfügung steht. Für Konten von Unternehmen als Teilnehmer wird eine 5% Umsatzprovision (Transaktionsgebühr) in Verrechnungseinheiten auf alle Kontoeingänge erhoben (mit Ausnahme des Vorgangs zur Liquiditätsbereitstellung auf das eigene Konto).

2.      Im Business-zu-Consumer-Verfahren ( B2C), bei dem auch Endkonsumenten kostenlos beitreten können, bietet das interne Verrechnungskonto nur die Möglichkeit, durch das Sammeln von Verrechnungnseinheiten teilzunehmen (für Endkonsumenten auch Sammeln von "Bonus-Einheiten" genannt), die der Teilnehmer von Geschäften im Absatzring beim Kauf als Bonus erhält. Dieser Kontotyp erlaubt keinen dynamischen Umsatzrahmen. Der Endkonsument als Teilnehmer erhält nur so viele Verrechnungseinheiten, wie er an Bonus von Geschäften im Absatzring erhalten oder von anderen Teilnehmern überwiesen bemommen hat. Es wird bei diesem Kontotyp keine Umsatzprovision berechnet. Als Endkonsumenten können nur natürliche Personen teilnehmen, die volljährig sind und nicht im Namen oder auf Rechnung von Dritten handeln. Bei juristischen Personen als Endkonsument können nur die Unternehmensleitung oder von der Unternehmensleitung autorisierte Personen einen solchen Typ Verrechnungskonto führen. Ein Nachweis bzgl. Alter oder Berechtigung kann vom AAR verlangt werden. Der AAR behält sich das Recht vor, Endkonsumenten ohne Angabe von Gründen vom System des DynamicBarter™  auszuschließen.

3.      Gastteilnehmer haben weder ein Verrechnungskonto noch haben sie Einsicht in Teilnehmerdaten. Ihnen wird nur ein Einblick in den Umfang des Angebots im Absatzring gewährt, ohne konkrete Anzeige von Unternehmen, deren Angebot oder deren Kommunikationsdaten. Für eine volle Einsichtmöglichkeit ist eine Umwandlung des Gastkontos als Teilnehmer vom Typ Endkonsument erforderlich.

4.      Bei Unternehmen werden die Verrechnungskonten auf zwei Arten gefüllt: Einstellung von Liquidität mit Verrechnungseinheiten oder durch die Einnahmen von Verrechnungseinheiten von Kunden (andere teilnehmende Unternehmen oder teilnehmende Endkonsumenten). Die selbstständige Einrichtung von Liquidität durch das Unternehmen richtet sich - mit einem im System geregelten Spielraum - nach den Einnahmen in Verrechnungseinheiten, die der Teilnehmer tatsächlich regulär tätigt. Dieser Liquiditätsspielraum wird durch den Mechanismus des Netzwerks ohne Zutun Dritter automatisch reguliert. Sie stimmen hiermit ebenso der automatischen Limitierung von Eingängen auf das Verrechnungskonto zu und können selbst darüber hinausgehende Einschränkungen vornehmen. Eine extreme Akkumulation von Verrechnungsguthaben wird durch das System von DynamicBarter™ verhindert. Der Ausgleich der Liquidität wird ebenso automatisch durch das System gefördert. Es gibt keine negativen Kontostände. Zur Realisierung von Verrechnung steht bei Unternehmen nur der Liquiditätsmechanismus zur Verfügung oder beim Endkonsumenten nur die als Bonus erhaltenen Verrechnungseinheiten von Geschäften im Absatzring. Das Gesamtsystem DynamicBarter™ von Liquiditätskonten einerseits und Verrechnungskonten andereseits ergibt in der Summe Null und ist ein in sich geschlossenes Verrechnungssystem.

5.      Bei Ausscheiden des Teilnehmers kann eine Auszahlung von Verrechnungseinheiten in nationaler Währung aufgrund von gesetzlichen Anforderungen nicht erfolgen. Die AAR behält sich vor Lieferanten vorzuschlagen, durch die das austretende Unternehmen in der Lage ist, Verrechnungsguthaben durch Käufe aufzulösen. Bei einem Defizit in den erbrachen Lieferleistungen im Ring - einem zu geringem Absatz im Ring - gilt es für das Unternehmen, so lange 100% an Verrechnungseinheiten auf alle seine Waren, Rechte oder Dienstleistungen zu akzeptieren, bis das Konto ausgeglichen ist.

§ 5 Umfang, Inhalt und Verwendung der Informationsdaten

  1. Wir legen sehr großen Wert auf den Schutz der persönlichen Daten der Teilnehmer. Bitte lesen Sie dazu unsere nach den AGBs folgende, gesonderte Datenschutzerklärung.
  2. Die AAR unterhält eine Datenbank, in der Rechte (zum Beispiel Lizenzrechte), Waren und Dienstleistungen der Teilnehmer angeboten werden und welche die notwendigen Daten zum Angebot und zur Kontaktaufnahme mit dem Lieferanten enthalten. Die Informationen können von den Teilnehmern selbstständig via Internet erfasst und aktualisiert werden. Andere Teilnehmer im Absatzring, die an Ihren Rechten, Waren oder Dienstleistungen interessiert sind, erhalten die notwendigen Informationen, um mit dem Lieferanten in Verbindung treten zu können. Der Teilnehmer verpflichtet sich zu wahrheitsgetreuen Angaben und verpflichtet sich, Rechte Dritter (z.B. Urheber- und Markenrechte) nicht zu verletzen.
  3. Der Teilnehmer ist verpflichtet angebotene Waren, Rechte oder Dienstleistungen den Teilnehmern der AAR in gleicher Weise anzubieten wie gegenüber Außenstehenden. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, sich in ein Branchenverzeichnis einzutragen und in seinem Profil die Stichworte zu seinem Angebot einzutragen. Das können angebotene Waren, Rechte oder Dienstleistungen sein, die auch von anderen Teilnehmern über die Stichwortsuche gefunden werden. Für spezielle Angebote an Endkonsumenten steht ihm ein sog. Kategorienverzeichnis zur Verfügung. Diese Daten werden deshalb in der Datenbank abgespeichert.
  4. Bei der Einstellung von Bilddateien in die Datenbank haftet weder die AAR noch ein für die AAR tätiges Service-Unternehmen für die Qualität der Wiedergabe, insbesondere nicht für Farbabweichungen. Sollten die Bilddateien des Teilnehmers Viren enthalten, können diese Dateien von der AAR oder ein für die AAR tätiges Service-Unternehmen gelöscht werden, ohne dass dem Teilnehmer hieraus Ansprüche zustehen.
  5. Das Einstellen von Inhalten in die Datenbank – Darstellungen oder Texte mit denen die Bedienung von antisemitischen Klischees erfolgt, die Gewalt verherrlichenden, mit pornographischen oder antisemitischen Inhalten sowie Darstellungen und Texte, die gegen geltendes Gesetzt verstoßen, – sind  ausdrücklich untersagt. Der Teilnehmer ist bei Zuwiderhandlung zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 EUR verpflichtet.
  6. Werden Waren, Rechte oder Dienstleistungen in der Datenbank angeboten, die im Land des Anbieters zweifelsfrei geltendem Gesetz entsprechen, so gelten im Zweifelsfall die Angebote in jenem anderem Land nicht, in dem diese Angebote gesetzlich eingeschränkt oder verboten sind. Der Teilnehmer hat nur im Falle eines Exports in ein solches Land die dortigen Gesetze und die Importbestimmungen des Ziellandes zu beachten und bleibt von den Beschränkungen seines Landes befreit.
  7. Die erhaltenen Informationen dürfen Teilnehmer nur für ihre eigenen Zwecke verwenden. In keiner Weise dürfen Sie von ihrem Inhalt Dritten Kenntnis geben oder auf sie Bezug nehmen. Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht: Angestellte und sonstige in ständiger Vertragsbeziehung zum Teilnehmer stehende Mitarbeiter oder Vertreter unter der gemeinsamen Leitung des Teilnehmers stehende und von ihm beherrschte Unternehmen sowie ständige Mitarbeiter und Vertreter solcher Unternehmen; letztendlich gilt als Dritter in diesem Sinne auch derjenige nicht, von dem die Informationen stammen bzw. dessen Angestellte und Mitarbeiter im vorstehenden Sinne. Ein Verstoß verpflichtet den Teilnehmer zum Schadensersatz gegenüber der AAR.
  8. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm genannten Daten von der AAR in einer Datenbank gespeichert und allen übrigen Teilnehmern durch geeignete Applikationen sichtbar gemacht werden können. Seine Einwilligung in die Speicherung und Weitergabe von Daten bezieht sich auf Firmenname, Firmenbild, Adresse, Kommunikationsverbindungen, gesetzliche Vertreter, Namen der Ansprechpartner, Bild des Ansprechpartners, Beschreibung des Waren-, Rechte- und Dienstleistungsangebots und sonstige zur genaueren Erfassung des Angebots- und Nachfragepotentials erforderlichen Daten. Seine Einwilligungserklärung bezieht sich auch auf die Benutzung dieser Daten durch die AAR (bzw. ein für die AAR tätiges Service-Unternehmen) für nur eigene Werbezwecke, soweit es der Expansion des Absatzrings dienlich ist. Die AAR (bzw. ein für die AAR tätiges Service-Unternehmen) wird Daten nur insoweit speichern und mitteilen, als dies zur Wahrung der berechtigten Interessen aller Teilnehmer am reibungslosen Funktionieren des Barter-Clubs erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des betroffenen Teilnehmers nicht beeinträchtigt werden.
  9. Die AAR (bzw. ein Service-Unternehmen der AAR) tritt nur als Vermittler der Teilnehmerdaten auf. Ausgeschlossen sind daher alle Haftungen, welcher Art auch immer, insbesondere für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Mängelfreiheit der vom Teilnehmer gelieferten Daten.
  10. Bei Benutzung der Bonus-Ring App in Smartphones wird beim Aufruf der Anwendung „Nahe Shops“ die Geo-Position des Smartphones ermittelt, um lokale Ladengeschäfte oder Handwerksbetriebe anzuzeigen, die Mitgliedsunternehmen des Absatzrings sind und sich in der unmittelbaren Nähe des Benutzers befinden. Die Anwendung wird überwiegend von Endkonsumenten benutzt und zeigt via Google-Maps nur jene Mitgliedsunternehmen an, die an Endkonsumenten Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Sie stimmen hiermit zu, dass Ihre aktuelle Geo-Position ermittelt wird, wenn Sie in der Bonus-Ring App die Anwendung „Nahe Shops“ aufrufen.

§ 6 Abwicklung

  1. Der Teilnehmer erklärt sich hiermit ausdrücklich bereit, seine Waren, Rechte oder Dienstleistungen anderen Teilnehmern zu seinen üblichen Preisen und Konditionen anzubieten. Der Teilnehmer verpflichtet sich seine Kunden im Absatzring gegenüber anderen Marktteilnehmern nicht zu benachteiligen. Die Vertragskonditionen werden zwischen dem Anbietenden ("Verkäufer") und Nachfragenden ("Käufer") frei ausgehandelt oder werden gemäß üblicher Preisliste vom Teilnehmer angeboten. Ein sog. Surcharging (Zahlungsmittelentgelt), ein Extraaufschlag für Angebote im Absatzring ist nicht erlaubt.
  2. Verkäufer können nur Unternehmen und Selbstständige sein, die nicht als sog. Endkonsumenten am Verfahren teilnehmen. Endkonsumenten sind  ein Verkauf von Waren, Rechten oder Dienstleistungen untersagt. Sie können nur als Käufer im Absatzring in Erscheinung treten.
  3. Auf dem Verrechnungskonto des Verkäufers wird automatisch eine Umsatzprovision von 5% abgezogen als Umsatzprovision (Transaktionsgebühr) für die AAR. Dies gilt auch für Rücküberweisungen.
  4. Der Teilnehmer verpflichtet sich als Verkäufer, Rechnungen dem Käufer unaufgefordert zuzusenden, in dem die Anteile an Umsatzsteuer oder andere Steuern ausgewiesen werden.
  5. Bei Rückabwicklung kann die Umsatzprovision nicht rückgängig gemacht werden. Hierzu sollte der Teilnehmer mit dem Endkonsumenten oder seinen Geschäftspartnern eigenständig Reglungen im Voraus vereinbaren. Es ist grundsätzlich eine Rücküberweisung in Verrechnungseinheiten durchzuführen, auch um Geldwäscheaktionen vorzubeugen. Wird ein Kauf rückgängig gemacht, besteht für den Käufer kein Recht auf Rückabwicklung in nationaler Währung.
  6. Eine Lieferung an Endkonsumenten sollte erst nach Begleichung der Rechnung in Verrechnungseinheiten erfolgen (kein Kauf auf Rechnung für Endkonsumenten).
  7. Für die Abführung und Berechnung von Steuern ist ausschließlich der Teilnehmer als Unternehmen bzw. der Selbstständige selbst verantwortlich. Die AAR übernimmt hierfür mit seinem besonderen Charakter als Barter-Club keine Verantwortung.
  8. Wenn der Teilnehmer Verrechnungskonten mit Bezug zu verschiedenen nationalen Währungen unterhält, so haftet der Teilnehmer selbst für Risiken, die aus Wechselkursschwankungen entstehen.
  9. Bei den ersten drei Einkäufen im AAR als Neukunde des Untenehmens, hat der Lieferant oder das Ladengeschäft das Recht, nur 1% in Bonus-Einheiten bzw. Verrechnungseinheiten zu akzeptieren, unabhängig von seiner angezeigten prozentualen Standardeinstellung. Bei Einlösung der Bonus-Einheiten über die Smartphone-App werden bei den ersten drei Einkäufen als Neukunde die 1% Akzeptanz automatisch herabgesetzt und gehen erst danach automatisch in die vom Lieferanten bzw. Ladengeschäft eingetragene normale Prozentzahl der Akzeptanz über. Es ist somit sicher gestellt, dass ein Endkonsument bei den ersten drei Einkäufen in einem AAR-Mitgliedsgeschäft nur 1% seiner Bonus-Einheiten einlösen kann.
  10. Bei Zahlungen von Unternehmen untereinander (B2B) ist die Akzeptanz von Verrechnungseinheiten völlig frei vereinbar und die im System angegebene "Akzeptanz-Prozentzahl" ist eine unverbindliche Orientierung. Unternehmen und Selbstständingen ist es also freigestellt Verrechnungseinheiten zu nutzen oder nicht. Im Falle eines Ausscheidens aus dem Absatzring gilt jedoch § 4 Abs. 5.
  11. Bei Zahlungen von Unternehmen untereinander (B2B) sind die "Bonus-Prozente" irrelevant, auch wenn diese in den Stammdaten des Unternehmens eingetragen sind. Die "Bonus-Prozente" werden ausschließlich Endkonsumenten gewährt.
  12. Zur Durchführung der Verrechnung, zur Teilnehmersuche und anderen Anwendungen im System von DynamicBarter™ gibt die interne Hilfe im Onlinesystem eine aktuelle Anleitung. Gleiches gilt auch für die Smartphone-App.

§ 7 Vergütung

  1. Bei Überweisung von Verrechnungseinheiten an ein teilnehmendes Unternehmen zum Ausgleich einer Warenlieferung oder Dienstleistung wird dem Unternehmen oder Selbstständigen eine Umsatzprovision von 5% in Verrechnungseinheiten automatisch beim Empfänger berechnet und automatisch von seinem Verrechnungskonto abgezogen. Diese Kosten werden in seinem Konto ausgewiesen und im Verrechnungskontoauszug ausgewiesen.
  2. Hat der Absatzring eine Teilnehmerzahl von über 500 Unternehmen und Selbstständigen erreicht, so haben nur die neuen Teilnehmer eine einmalige Aufnahmegebühr von 500 CHF oder 500 EUR in nationaler Währung zu zahlen. (Eine Rückerstattung kann nicht erfolgen, auch wenn der Teilnehmer von einem besonderen Kündigungsrecht Gebrauch macht.) In der Zählung der Teilnehmerzahl ist die Anzahl der Endkonsumenten nicht enthalten. Diese zählen nicht in Bezug auf die Marke von 500. Diese Aufnahmegebühr gilt nur für neu hinzukommende Unternehmen und Selbstständige, nicht für Endkonsumenten. Es gilt Datum und Zeit der Reservierung des Unternehmens als Zeitpunkt der Feststellung, ob die 500 Teilnehmer (Unternehmen, Selbstständige) zu dem Zeitpunkt bestehen oder nicht. Das interessierte Unternehmen wird darüber informiert und kann dann entscheiden, ob es aufgenommen werden will oder von seiner Reservierung zurücktreten möchte. Es wird eine Bedenkzeit von einer Woche gewährt.
  3. Ab einer Anzahl von 500 Unternehmen als Teilnehmer wird ferner für den lokalen Business Club eine monatliche Gebühren von max. 50 EUR bzw. max. 50 SFr. erhoben und gilt ab dieser Marke für alle Unternehmen, die Teilnehmer sind.
  4. Endkonsumenten werden zu keiner Zeit Aufnahmegebühren oder sonstige Teilnahmekosten berechnet.
  5. Für die Erstellung von Papierdokumenten werden Kosten für Aufwand und Porto für Zusendung erhoben.
  6. Die Zusendung von Dokumenten oder Informationen auf elektronischem Weg ist kostenlos.

§ 8 Verzinsung, Verzug

  1. Ist der Teilnehmer mit einer nach diesen AGBs geschuldeten Zahlung in Verzug (500 EUR oder 500 CHF an Aufnahmegebühr ab 500 Unternehmen als Teilnehmer), so muss er Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent p.A. über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank oder der Schweizer Nationalbank an die AAR zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
  2. Die AAR ist bevollmächtigt, unverzüglich nach Fälligkeit eines Schuldensaldos Maßnahmen zur Beitreibung des Geldes gegen den säumigen Teilnehmer einzuleiten.
  3. Hat ein Unternehmen im Barter-Club Leistungen von anderen Teilnehmern bezogen, indem es sich Liquidität in Verrechnungseinheiten (VE) zugeordnet hat, aber keine Einnahmen durch Lieferung von Waren, Rechten oder Dienstleistungen an Teilnehmer in gleichen Umfang in VE realisiert, dann können nach 3 Monaten die Ausgaben in VE gestoppt werden, bis Einnahmen in VE erfolgen. Ferner kann verlangt werden, die Akzeptanz in VE auf 100% anzuheben und als auch zu verlangen, dass Waren, Rechte oder Dienstleistungen angeboten werden, die wirklich nachgefragt werden. Dies gilt nicht für Endkonsumentenkonten.

§ 9 Laufzeit der Teilnahme und Kündigung

  1. Die Teilnahme gilt auf unbegrenzte Zeit. Der Teilnehmer kann jederzeit kündigen und hat für den Ausgleich seines Verrechnungskontos zu sorgen. Zum Abbau von Guthaben ist die AAR berechtigt, geeignete Lieferanten vorzuschlagen. Ein genutzter Liquiditätsrahmen muß abgebaut werden, indem 100% an Verrechnungseinheiten akzeptiert werden. .
  2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt für die AAR insbesondere: Zahlungsverzug, Annahmeweigerung von Verrechnungseinheiten bei Belastung des Kontos trotz beanspruchter Liquidität (nur Ausgaben getätigt, ohne Einnahmen in Verrechnungseinheiten zu gewähren), Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht durch den Teilnehmer, falsche Angaben im Aufnahmeantrag, falsche Angaben zum Waren- und Dienstleistungsangebot, Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens oder Ablehnung des Konkursverfahrens mangels Masse oder Leistung des Offenbarungseids oder schriftliche Erklärung des zuständigen Gerichtsvollziehers, dass der Teilnehmer amtsbekannt keine pfändbare Habe besitzt (Pfandabstandsprotokoll).
  3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  4. Vertreter eines verstorbenen oder nicht mehr geschäftstüchtigen Teilnehmers wenden sich bitte an den Kundenservice der AAR.

§ 10 Rechtsnatur des Systems

  1. Die AAR ist ein Barter-Club, in dem interner Handel auf der Basis von Verrechnung von Waren, Rechten und Dienstleistungen stattfindet. Mit Beitritt erfolgen die Zustimmung zur Teilnahme an einem Barter-Club und die Annahme dieser AGBs. Es bedarf keiner weiteren vertraglichen Vereinbarung als der Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen.
  2. Weder die AAR, noch ein für die AAR tätiges Service-Unternehmen haben aus den zwischen den Teilnehmern abgeschlossenen Liefer- bzw. Leistungsgeschäften eine Berechtigung oder eine Verpflichtung. Demzufolge sind Ansprüche aus Leistungsstörungen jeder Art des zugrundeliegenden Geschäfts (Gewährleistungs-, Schadenersatz-, Rückgewährungsansprüche etc. auch bei rechtsgrundloser Leistung) unmittelbar zwischen den jeweiligen Parteien des Grundgeschäfts gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen und abzuwickeln.

§ 11 Sonstige Regelungen

  1. Die AAR ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen zu ändern, soweit hierdurch die Rechte bzw. Pflichten der Teilnehmer nicht wesentlich eingeschränkt bzw. erweitert werden. Änderungen der AGB sind einsehbar unter „Rechtliche Information“ auf unserer Homepage oder einem Link auf unserer Homepage und werden Ihnen unter Angabe des Zeitpunktes des Inkrafttretens angekündigt. Sie tritt einen Monat nach Zugang der Ankündigung an die Teilnehmer in Kraft. Es erfolgt bei Änderung der AGBs darüber hinaus online ein Hinweis im Teilnehmerbereich. In diesem Fall ist der Teilnehmer berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grunde zu kündigen. Macht der Teilnehmer von diesem außerordentlichen Kündigungsrecht innerhalb dieser Frist keinen Gebrauch, so gilt die Änderung der Vertragsbedingungen als genehmigt.
  2. Sonstige Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Zusagen von Vertretern oder Mitarbeitern der AAR sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich von der Geschäftsführung der AAR autorisiert wurden.
  3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Teilnahme an der AAR erhalten, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
  4. Die AAR haftet bei Ausübung ihrer Tätigkeit im Rahmen dieser AGB nur für grobes Verschulden.
  5. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der AAR ist Berlin, Deutschland. Ist die AAR Klägerin, so kann der Teilnehmer die Landeshauptstadt (Hauptstadt des Bundeslandes, des Kantons oder der Provinz), in dem der Teilnehmer seinen Wohnsitz hat, als Gerichtsstand wählen. Gerichtstandvereinbarungen für Rechtsstreitigkeiten aus den zwischen den Teilnehmern und Kunden zugrundeliegenden Liefer- bzw. Leistungsgeschäften werden hierdurch nicht berührt.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In einem solchen Falle ist die AAR berechtigt, diese durch eine andere Bestimmung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
  7. Die AAR ist bemüht, die interne Konkurrenz im Allgemeinen Absatzring zwischen den Anbietern von Waren, Rechten und Dienstleistungen zur Wahrung der Marktproportionen auf ein Minimum zu halten.
  8. Sog. Fake-Logins, die vom originalen Login abweichen, sind nicht zu folgen und unverzüglich der AAR zu melden.