Allgemeine
Geschäftsbedingungen (Nutzungsbedingungen)
für
Teilnehmer des Allgemeinen Absatzrings
(Unternehmen
/ Selbstständige / Endkonsumenten)
Stand: 11.8.2020
Veranstalterin des Business-zu-Business (B2B) Handelsnetzes "Absatzring" (für Endkonsumenten auch Bonus-Ring™ genannt) ist die Allgemeiner Absatzring GmbH. Sie ist die
Vertragspartnerin für alle Antragsteller und Teilnehmer.
Die Verwaltung des
Handelsnetzes erfolgt durch die Allgemeine Absatzring GmbH und diese nutzt
hierzu die Software DynamicBarter™.
§ 1 Allgemeines
1.
Es handelt sich bei dem
B2B - Handelsnetz um ein Netzwerk zur Verrechnung von Waren und
Dienstleistungen zwischen Teilnehmern bzw. Mitgliedern dieses Netzwerkes. Es
werden dazu Verrechnungseinheiten verwendet, die im Verhältnis 1:1 zur
entsprechenden nationalen Währung stehen. Das B2B – Handelsnetz der Allgemeiner
Absatzring GmbH (im folgenden AAR genannt) ist ein sog. Barter-Club. Seiner
Natur nach sind Barter-Clubs Netzwerke, in denen multiple Gegengeschäfte
im Ringtauschverfahren ohne Anspruch auf Ausgleich in nationaler Währung
erfolgen. Es gibt beim AAR keine Mindestakzeptanz von Verrechnungseinheiten. Die
Teilnehmer handeln individuell aus, wieviel sie maximal an
Verrechnungseinheiten akzeptieren wollen und welchen Anteil sie in nationaler
Währung begleichen wollen. Als Teilnehmer sind im Folgenden generell auch
Teilnehmerinnen gemeint, wenn es sich nicht um Unternehmen, sondern um
Selbstständige handelt, oder wenn diese als Endkonsumenten Mitglied im
Handelsnetz sind.
2.
Die Teilnehmer der AAR
erstellen sich hierzu eigenständig Verrechnungskonten zu den für sie
entsprechenden nationalen Währungen. Aus Servicegesichtspunkten können die internen
Konten auch automatisch vom System erstellt werden. Bei der automatischen
Erstellung wird als Währungsentsprechung der Verrechnungseinheiten der Sitz des
Unternehmens als Erstellungsgrundlage vom System herangezogen.
3.
Diese Verrechnungskonten
können in Zukunft auch als sog. Blockchain mit einer Zugriffsberechtigung
erstellt werden. Mit dieser neuen Verschlüsselungs-Technologie werden die
Konten auditsicher und bleiben auch nach Austritt des Teilnehmers für immer
bestehen. Eine Einsicht Dritter ist nicht möglich. Auch die Verwaltung des
Netzwerks hat dann keine Möglichkeit zur Konteneinsicht. Nur der Kontoinhaber
hat mit seiner Zugriffsberechtigung volle Kontoeinsicht. Bei Einführung dieser
Blockchain-Technologie werden alle Teilnehmer zuvor rechtzeitig informiert.
4.
Zum Informationsaustauch
und zum Kontakt zwischen Teilnehmern, um eigenständig Geschäftsbeziehungen
einzugehen, stellt die AAR mittels der Online-Software DynamicBarter™ die
Kommunikations-Infrastruktur bereit. Es können nur Teilnehmer, die sich
eingeloggt haben, die Kontaktdaten anderer Teilnehmer sehen und im internen
Branchenverzeichnis oder unter bestimmten Kategorien andere Mitglieds-Unternehmen
finden. Für Teilnehmer (vorwiegend Endkonsumenten) gibt es eine Smartphone-App mit Namen
Bonus-Ring™
, um Geschäfte im Absatzring leichter zu finden und mit der App an Endkonsumenten einen Bonus in Verrechungseinheiten (für den Endkonsumenten auch "Bonus-Einheiten" genannt) zu übertragen als auch mit den vom Endkonsumenten gesammelten Verrechnungseinheiten in Geschäften des Absatzrings zu bezahlen.
Die Smartphone-App ist integraler Bestandteil von DynamicBarter™
und erfordert ein Login für Informationen aus dem Online-System DynamicBarter™ bzw. für die Informationsverarbeitung im Online-System.
5.
Die AAR hat keine
Kontrolle über Waren oder Dienstleistungen, die die Teilnehmer miteinander
verrechnen bzw. mit Verrechnungseinheiten untereinander bezahlen und übernimmt
dafür keine Haftung. Die AAR betreibt in diesem Sinne keine Handelsvermittlung,
sondern bietet nur die Online-Plattform zwecks Kontakten im Barter-Club und
zwecks Verrechnung an. Sie ist auch nicht dafür verantwortlich, dass der
Geschäftsvorgang zwischen Käufer und Verkäufer erfolgreich abgeschlossen wird.
Das sind allein die Handelsparteien untereinander, gleichgültig, ob
Verrechnungseinheiten überwiesen wurden oder nicht.
6.
Die AAR betreibt eine
aktive Ausweitung des Teilnehmerkreises, auch über Landesgrenzen hinaus. Für
die zielgerichtete Akquisition neuer Teilnehmer ist die Mitwirkung der
bestehenden Teilnehmer erwünscht.
7.
Die Teilnehmer dürfen
keinerlei Rechte oder Verpflichtungen aus diesen Nutzungsbedingungen übertragen
oder abtreten. Es ist ihnen nicht gestattet, ihr Verrechnungskonto an einen
Dritten zu übertragen. Nur Mitarbeiter ihres Unternehmens können sie - und nur
im Rahmen ihres Unternehmens – beauftragen, die Kontoführung für ihr
Unternehmen durchzuführen. Hier muss der Mitarbeiter im System vom Teilnehmer zugefügt
werden und muss ferner dort von ihnen als Kontoberechtigter ausgewiesen sein,
damit er für ihr Unternehmen das Konto führen darf.
8. Mit Beitritt stimmen sie als Teilnehmer zu,
dass die AAR sie über folgende Wege benachrichtigen darf:
a.
Per Email, so wie sie im
System hinterlegt ist und sie gilt sowohl für das Unternehmen als auch für eingetragene
Mitarbeiter.
b.
Intern per Veröffentlichung
im System, wenn der Teilnehmer sich einloggt.
c.
Per Post an ihre
Geschäftsadresse.
d.
Per Telefon oder Fax, so
wie sie in ihren Unternehmens-Profildaten im System hinterlegt sind.
e. Per SMS, wenn Sie ein Telefon mit SMS-Service
in ihren Unternehmens-Profildaten hinterlegt haben.
Die Teilnehmer
können ihre Zustimmung zum Erhalt dieser Informationen auf elektronischem Wege
durch eine Mitteilung an die AAR widerrufen. Diese ist dann berechtigt,
Portogebühren für wichtige Miteilungen an sie per Post zu berechnen.
9. Bei Anforderung von Dokumenten erhalten die
Teilnehmer diese in einem Format, das sie dauerhaft abspeichern und abrufen
können (z.B. als Email). Wenn sie Dokumente auf Papier wünschen, berechnen wir
dafür Dokumenterstellungs- und Portogebühren für die Zusendung.
10. Änderungen dieser AGB werden per Email zugesandt und
gelten nach zwei Monaten als angenommen. Wenn die AAR nur neue Funktionalitäten
oder Dienstleistungen einführt, aber dadurch Rechte oder Pflichten der Teilnehmer
nicht beeinträchtigt, können diese nur mit einer Frist von einem Monat im
Voraus angekündigt werden.
11. Unternehmen oder Selbstständige können sich nur über den
Weg der Reservierung für eine Teilnahme vormerken lassen. Nach Überprüfung des
Unternehmens und einer Teilnahmebestätigung können sie sich im B2B
Liquiditäts-Netzwerk anmelden und selbstständig ein internes Konto eröffnen. Es
ist Personen verboten, im Namen oder für Rechnung eines Dritten zu handeln,
wenn sie es nicht im Auftrag des Unternehmens tun, bei dem sie angestellt sind und
für dieses handeln. Wenn eine Person nicht im Auftrag des teilnehmenden Unternehmens
handelt, bei dem sie angestellt ist, darf sie hierfür kein internes Konto
eröffnen. Sie kann dann nur als Endkonsument für sich selbst ein Verrechnungskonto
eröffnen.
§ 2 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Teilnehmer des
Barter-Verrechnungssystems im Absatzring.
- Bestimmte
selbstständige Berufsgruppen oder Unternehmen, die einem gesetzlichen
Kartell angehören, in denen Preisbindungen, Gebührenordnungen,
Werbeverbote und andere Einschränkungen vorliegen, können ihre Waren und
Dienstleistungen leider nicht im Allgemeinen Absatzring anbieten, weil
aktuell eine Verrechnungsgebühr von 5 Prozent für den Lieferanten
erhoben wird. Dennoch ist für solche Unternehmen eine Teilnahme als
Endkonsument möglich. Das bedeutet, dass eine Teilnahme am
"normalen" B2B Verrechnungsverfahren des Absatzrings nicht
möglich ist. (Beispielsweise gilt dies für sog. freie Architekten in
Deutschland.) Diese Kartelle mit Preisbindungen, Gebührenordnungen,
Werbeverboten und anderen Einschränkungen variieren von Staat zu Staat oder bestehen
in bestimmten Staaten nicht. Der Interessent hat deshalb eigenständig
diese Einschränkungen der AAR unaufgefordert mitzuteilen.
- Diese AGB gelten für
alle zwischen der AAR und dem Teilnehmer entstehenden Rechtsverhältnissen,
so wie sie im Rahmen der Nutzung der Produkt - und
Dienstleistungsdatenbank und im Rahmen des Verrechnungssystems bestehen,
als auch wie sie im Rahmen des Services zur Umsatzförderung entstehen.
§ 3 Beitritt
- Grundlagen dieser
Nutzungsbedingungen sind vollständige und wahrheitsgemäße Angaben bei der
Aufnahme. Unwahre Angaben können zum fristlosen Ausschluss führen.
Betriebsveräußerungen sowie Änderungen der Adresse und der
Kommunikationsverbindungen, insbesondere alle Änderungen, die Einfluss auf
diese Nutzungsbedingungen haben, sind der AAR unverzüglich mitzuteilen.
- Der Antragsteller
akzeptiert mit seiner Teilnahme und seinem ersten Login diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
- Der Teilnehmer
verpflichtet sich zur Geheimhaltung seines Passworts und hat dieses zu
ändern, wenn Verdacht auf Phishing besteht. Sollte dennoch Unbefugten das
Passwort bekannt werden, so ist dies unverzüglich der AAR mitzuteilen.
Weder die AAR, noch Service-Unternehmen, die für die AAR tätig sind,
haften für daraus entstandene Schäden.
- Mit Teilnahme des
Unternehmens im Online-System wird eine Vereinbarung über eine Umsatzprovision
getroffen, die sich auf Umsätze mit Teilnehmern des Absatzrings bezieht.
Dem Teilnehmer wird in seiner Rolle als Lieferant auf Überweisungen von
Kunden automatisch eine Umsatzprovision von 5% in Verrechnungseinheiten
abgezogen, und diese wird auf dem Kontoauszug des Verrechnungskontos als
Transaktionskosten ausgewiesen. Teilnehmer als Endkonsument, die
Verrechnungseinheiten als Gutschrift erhalten, wird keine Umsatzprovision
berechnet.
- Mit Beitritt erhält
der Teilnehmer als Unternehmen das Recht, Waren, Dienstleistungen und Rechte in
die Datenbank des AAR einzutragen, sowie ein Firmenprofilbild und Personenbilder
für die entsprechenden Ansprechpartner seines Unternehmens hinzuzufügen.
Der Teilnehmer willigt hiermit ein, dass seine Angebote, sowie Adress- und
Kommunikationsdaten über das Online-Portal des AAR von jedem eingeloggten
Mitglied des Barter-Clubs einsehbar sind.
- Eine Herausgabe
dieser Daten an Nichtmitglieder ist untersagt. Auch nach seinem Austritt hat
der ehemalige Teilnehmer die Daten vertraulich zu behandeln und darf sie nicht
ohne individuelle Einwilligung des betreffenden Mitglieds herausgeben bzw.
an Nichtmitgliedern weitergeben.
- Missbräuchliche
Angaben sind untersagt, insbesondere Links oder andere Kommunikationsverknüpfungen
zu Nichtteilnehmern bzw. Nichtmitgliedern des AAR sind untersagt.
- Weder der AAR noch Serviceunternehmen
der AAR übernehmen Haftung für die Inhalte von Links zu Webseiten,
Emailadressen oder andere Verknüpfungen. Für den Inhalt dieser verlinkten
Seiten oder Datenobjekte ist ausschließlich der Teilnehmer
verantwortlich. Ferner übernehmen weder die AAR noch Service-Unternehmen
der AAR eine Haftung für weitere Links innerhalb des Profils des Teilnehmers.
Dafür ist allein der Teilnehmer verantwortlich.
-
Mit Beitritt ist der Teilnehmer als Unternehmen automatisch Mitglied in einem
lokalen Business Club und bei Filialen des Unternehmens diese jeweils in den dortigen lokalen Business Clubs.
Dieser Club stellt die kleinste Organisationsform im Absatzring dar, um Kontakte zu anderen lokalen Unternehmen oder Freiberuflern zu haben.
Ein Teilnehmer aus diesem Club wird von den Club-Mitgliedern als Präsident bestimmt und im Online-System
DynamicBarter™ eingetragen.
- Des Weiteren
genießen alle Teilnehmer die Möglichkeit, Mitglied beim überregionalen "Free Society Business Club" zu werden,
in dem auch Freizeitveranstaltungen angeboten werden, um andere Teilnehmer
persönlich kennenzulernen.
- Sollten durch
Wartung, Datensicherung und Weiterentwicklung des Online-Dienstes die
Nutzungsmöglichkeiten oder der Zugang zum Dienst vorübergehend
eingeschränkt oder unterbrochen sein, so kann der Teilnehmer daraus weder
Ansprüche welcher Art auch immer ableiten noch einfordern.
§ 4 Arten der Teilnahme und Typen
von Verrechnungskonten
1.
Im B2B-Verfahren sind Sie
als Unternehmen Teilnehmer des Barter-Clubs. Für diese Art der Teilnahme haben
Sie ein Verrechnungskonto, das seine Deckung durch die verkäuflichen Waren,
Rechten und Dienstleistungen begründet, die die Teilnehmer im Handelsnetz als
Gegenleistung anbieten. Nur Unternehmen haben die Möglichkeit, ihren
Umsatzrahmen dynamisch selbstständig einzustellen, um optimal Handel treiben zu
können, so dass immer eine passende und ausreichende Liquidität zur Verfügung
steht. Für Konten von Unternehmen als Teilnehmer wird eine 5% Umsatzprovision
(Transaktionsgebühr) in Verrechnungseinheiten auf alle Kontoeingänge erhoben
(mit Ausnahme des Vorgangs zur Liquiditätsbereitstellung auf das eigene Konto).
2.
Im Business-zu-Consumer-Verfahren (
B2C), bei dem auch Endkonsumenten kostenlos
beitreten können, bietet das interne Verrechnungskonto nur die Möglichkeit,
durch das Sammeln von Verrechnungnseinheiten teilzunehmen (für Endkonsumenten auch Sammeln von "Bonus-Einheiten" genannt),
die der Teilnehmer von Geschäften im Absatzring beim Kauf als Bonus erhält.
Dieser Kontotyp erlaubt keinen dynamischen Umsatzrahmen.
Der Endkonsument als Teilnehmer erhält nur so viele Verrechnungseinheiten, wie er an Bonus von Geschäften
im Absatzring erhalten oder von anderen Teilnehmern überwiesen bemommen hat.
Es wird bei diesem Kontotyp keine Umsatzprovision berechnet.
Als Endkonsumenten können nur natürliche Personen
teilnehmen, die volljährig sind und nicht im Namen oder auf Rechnung von
Dritten handeln. Bei juristischen Personen als Endkonsument können nur die Unternehmensleitung
oder von der Unternehmensleitung autorisierte Personen einen solchen Typ Verrechnungskonto
führen. Ein Nachweis bzgl. Alter oder Berechtigung kann vom AAR verlangt werden.
Der AAR behält sich das Recht vor, Endkonsumenten ohne Angabe von Gründen vom
System des DynamicBarter™
auszuschließen.
3.
Gastteilnehmer haben weder
ein Verrechnungskonto noch haben sie Einsicht in Teilnehmerdaten. Ihnen wird
nur ein Einblick in den Umfang des Angebots im Absatzring gewährt, ohne
konkrete Anzeige von Unternehmen, deren Angebot oder deren Kommunikationsdaten.
Für eine volle Einsichtmöglichkeit ist eine Umwandlung des Gastkontos als
Teilnehmer vom Typ Endkonsument erforderlich.
4.
Bei Unternehmen werden die
Verrechnungskonten auf zwei Arten gefüllt: Einstellung von Liquidität mit
Verrechnungseinheiten oder durch die Einnahmen von Verrechnungseinheiten von
Kunden (andere teilnehmende Unternehmen oder teilnehmende Endkonsumenten). Die
selbstständige Einrichtung von Liquidität durch das Unternehmen richtet sich -
mit einem im System geregelten Spielraum - nach den Einnahmen in
Verrechnungseinheiten, die der Teilnehmer tatsächlich regulär tätigt. Dieser
Liquiditätsspielraum wird durch den Mechanismus des Netzwerks ohne Zutun Dritter
automatisch reguliert. Sie stimmen hiermit ebenso der automatischen Limitierung von Eingängen
auf das Verrechnungskonto zu und können selbst darüber hinausgehende
Einschränkungen vornehmen. Eine extreme Akkumulation von Verrechnungsguthaben wird
durch das System von DynamicBarter™
verhindert. Der Ausgleich der Liquidität wird ebenso automatisch durch das
System gefördert. Es gibt keine negativen Kontostände. Zur Realisierung
von Verrechnung steht bei Unternehmen nur der Liquiditätsmechanismus zur
Verfügung oder beim Endkonsumenten nur die als Bonus erhaltenen Verrechnungseinheiten von Geschäften im Absatzring.
Das Gesamtsystem DynamicBarter™ von Liquiditätskonten einerseits und
Verrechnungskonten andereseits ergibt in der Summe Null und ist ein in sich geschlossenes Verrechnungssystem.
5.
Bei Ausscheiden des
Teilnehmers kann eine Auszahlung von Verrechnungseinheiten in nationaler
Währung aufgrund von gesetzlichen Anforderungen nicht erfolgen. Die AAR behält sich vor Lieferanten vorzuschlagen,
durch die das austretende Unternehmen in der Lage ist, Verrechnungsguthaben durch Käufe aufzulösen.
Bei einem Defizit in den erbrachen Lieferleistungen im Ring - einem zu geringem Absatz im Ring - gilt es für das
Unternehmen, so lange 100% an Verrechnungseinheiten auf alle seine Waren, Rechte oder Dienstleistungen zu akzeptieren,
bis das Konto ausgeglichen ist.
§ 5 Umfang, Inhalt und Verwendung
der Informationsdaten
- Wir legen sehr
großen Wert auf den Schutz der persönlichen Daten der Teilnehmer. Bitte
lesen Sie dazu unsere nach den AGBs folgende, gesonderte
Datenschutzerklärung.
- Die AAR unterhält
eine Datenbank, in der Rechte (zum Beispiel Lizenzrechte), Waren und
Dienstleistungen der Teilnehmer angeboten werden und welche die
notwendigen Daten zum Angebot und zur Kontaktaufnahme mit dem Lieferanten
enthalten. Die Informationen können von den Teilnehmern selbstständig via
Internet erfasst und aktualisiert werden. Andere Teilnehmer im Absatzring,
die an Ihren Rechten, Waren oder Dienstleistungen interessiert sind,
erhalten die notwendigen Informationen, um mit dem Lieferanten in
Verbindung treten zu können. Der Teilnehmer verpflichtet sich zu wahrheitsgetreuen
Angaben und verpflichtet sich, Rechte Dritter (z.B. Urheber- und
Markenrechte) nicht zu verletzen.
- Der Teilnehmer ist
verpflichtet angebotene Waren, Rechte oder Dienstleistungen den
Teilnehmern der AAR in gleicher Weise anzubieten wie gegenüber Außenstehenden.
Das Unternehmen hat die Möglichkeit, sich in ein Branchenverzeichnis
einzutragen und in seinem Profil die Stichworte zu seinem Angebot
einzutragen. Das können angebotene Waren, Rechte oder Dienstleistungen
sein, die auch von anderen Teilnehmern über die Stichwortsuche gefunden
werden. Für spezielle Angebote an Endkonsumenten steht ihm ein sog.
Kategorienverzeichnis zur Verfügung. Diese Daten werden deshalb in der
Datenbank abgespeichert.
- Bei der Einstellung
von Bilddateien in die Datenbank haftet weder die AAR noch ein für die AAR
tätiges Service-Unternehmen für die Qualität der Wiedergabe, insbesondere
nicht für Farbabweichungen. Sollten die Bilddateien des Teilnehmers Viren
enthalten, können diese Dateien von der AAR oder ein für die AAR tätiges
Service-Unternehmen gelöscht werden, ohne dass dem Teilnehmer hieraus
Ansprüche zustehen.
- Das Einstellen von
Inhalten in die Datenbank – Darstellungen oder Texte mit denen die
Bedienung von antisemitischen Klischees erfolgt, die Gewalt verherrlichenden,
mit pornographischen oder antisemitischen Inhalten sowie Darstellungen und
Texte, die gegen geltendes Gesetzt verstoßen, – sind ausdrücklich
untersagt. Der Teilnehmer ist bei Zuwiderhandlung zu einer Vertragsstrafe
in Höhe von 10.000 EUR verpflichtet.
- Werden Waren,
Rechte oder Dienstleistungen in der Datenbank angeboten, die im Land des
Anbieters zweifelsfrei geltendem Gesetz entsprechen, so gelten im
Zweifelsfall die Angebote in jenem anderem Land nicht, in dem diese
Angebote gesetzlich eingeschränkt oder verboten sind. Der Teilnehmer hat
nur im Falle eines Exports in ein solches Land die dortigen Gesetze und
die Importbestimmungen des Ziellandes zu beachten und bleibt von den
Beschränkungen seines Landes befreit.
- Die erhaltenen
Informationen dürfen Teilnehmer nur für ihre eigenen Zwecke verwenden. In
keiner Weise dürfen Sie von ihrem Inhalt Dritten Kenntnis geben oder auf
sie Bezug nehmen. Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht: Angestellte und
sonstige in ständiger Vertragsbeziehung zum Teilnehmer stehende
Mitarbeiter oder Vertreter unter der gemeinsamen Leitung des Teilnehmers
stehende und von ihm beherrschte Unternehmen sowie ständige Mitarbeiter
und Vertreter solcher Unternehmen; letztendlich gilt als Dritter in diesem
Sinne auch derjenige nicht, von dem die Informationen stammen bzw. dessen
Angestellte und Mitarbeiter im vorstehenden Sinne. Ein Verstoß
verpflichtet den Teilnehmer zum Schadensersatz gegenüber der AAR.
- Der Teilnehmer
erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm genannten Daten von der
AAR in einer Datenbank gespeichert und allen übrigen Teilnehmern durch geeignete
Applikationen sichtbar gemacht werden können. Seine Einwilligung in die
Speicherung und Weitergabe von Daten bezieht sich auf Firmenname, Firmenbild,
Adresse, Kommunikationsverbindungen, gesetzliche Vertreter, Namen der
Ansprechpartner, Bild des Ansprechpartners, Beschreibung des Waren-,
Rechte- und Dienstleistungsangebots und sonstige zur genaueren Erfassung
des Angebots- und Nachfragepotentials erforderlichen Daten. Seine Einwilligungserklärung
bezieht sich auch auf die Benutzung dieser Daten durch die AAR (bzw. ein
für die AAR tätiges Service-Unternehmen) für nur eigene Werbezwecke,
soweit es der Expansion des Absatzrings dienlich ist. Die AAR (bzw. ein
für die AAR tätiges Service-Unternehmen) wird Daten nur insoweit speichern
und mitteilen, als dies zur Wahrung der berechtigten Interessen aller
Teilnehmer am reibungslosen Funktionieren des Barter-Clubs erforderlich
ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des betroffenen Teilnehmers
nicht beeinträchtigt werden.
- Die AAR (bzw. ein Service-Unternehmen
der AAR) tritt nur als Vermittler der Teilnehmerdaten auf. Ausgeschlossen
sind daher alle Haftungen, welcher Art auch immer, insbesondere für die
Richtigkeit, Vollständigkeit und Mängelfreiheit der vom Teilnehmer gelieferten
Daten.
- Bei Benutzung der Bonus-Ring App in
Smartphones wird beim Aufruf der Anwendung „Nahe Shops“ die Geo-Position des Smartphones
ermittelt, um lokale Ladengeschäfte oder Handwerksbetriebe anzuzeigen, die Mitgliedsunternehmen
des Absatzrings sind und sich in der unmittelbaren Nähe des Benutzers befinden. Die Anwendung
wird überwiegend von Endkonsumenten benutzt und zeigt via Google-Maps nur jene Mitgliedsunternehmen
an, die an Endkonsumenten Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Sie stimmen hiermit zu, dass
Ihre aktuelle Geo-Position ermittelt wird, wenn Sie in der Bonus-Ring App die Anwendung
„Nahe Shops“ aufrufen.
§ 6 Abwicklung
- Der Teilnehmer
erklärt sich hiermit ausdrücklich bereit, seine Waren, Rechte oder
Dienstleistungen anderen Teilnehmern zu seinen üblichen Preisen und
Konditionen anzubieten. Der Teilnehmer verpflichtet sich seine Kunden im
Absatzring gegenüber anderen Marktteilnehmern nicht zu benachteiligen. Die
Vertragskonditionen werden zwischen dem Anbietenden
("Verkäufer") und Nachfragenden ("Käufer") frei
ausgehandelt oder werden gemäß üblicher Preisliste vom Teilnehmer
angeboten. Ein sog. Surcharging (Zahlungsmittelentgelt), ein
Extraaufschlag für Angebote im Absatzring ist nicht erlaubt.
- Verkäufer können
nur Unternehmen und Selbstständige sein, die nicht als sog. Endkonsumenten
am Verfahren teilnehmen. Endkonsumenten sind ein Verkauf von Waren,
Rechten oder Dienstleistungen untersagt. Sie können nur als Käufer im
Absatzring in Erscheinung treten.
- Auf dem
Verrechnungskonto des Verkäufers wird automatisch eine Umsatzprovision von
5% abgezogen als Umsatzprovision (Transaktionsgebühr) für die AAR. Dies
gilt auch für Rücküberweisungen.
- Der Teilnehmer
verpflichtet sich als Verkäufer, Rechnungen dem Käufer unaufgefordert
zuzusenden, in dem die Anteile an Umsatzsteuer oder andere Steuern
ausgewiesen werden.
- Bei Rückabwicklung kann
die Umsatzprovision nicht rückgängig gemacht werden. Hierzu sollte der
Teilnehmer mit dem Endkonsumenten oder seinen Geschäftspartnern
eigenständig Reglungen im Voraus vereinbaren. Es ist grundsätzlich eine
Rücküberweisung in Verrechnungseinheiten durchzuführen, auch um Geldwäscheaktionen
vorzubeugen. Wird ein Kauf rückgängig gemacht, besteht für den Käufer kein
Recht auf Rückabwicklung in nationaler Währung.
- Eine Lieferung an
Endkonsumenten sollte erst nach Begleichung der Rechnung in
Verrechnungseinheiten erfolgen (kein Kauf auf Rechnung für
Endkonsumenten).
- Für die Abführung
und Berechnung von Steuern ist ausschließlich der Teilnehmer als Unternehmen
bzw. der Selbstständige selbst verantwortlich. Die AAR übernimmt hierfür mit
seinem besonderen Charakter als Barter-Club keine Verantwortung.
- Wenn der Teilnehmer
Verrechnungskonten mit Bezug zu verschiedenen nationalen Währungen
unterhält, so haftet der Teilnehmer selbst für Risiken, die aus
Wechselkursschwankungen entstehen.
- Bei den ersten
drei Einkäufen im AAR als Neukunde des Untenehmens, hat der Lieferant oder
das Ladengeschäft das Recht, nur 1% in Bonus-Einheiten bzw. Verrechnungseinheiten
zu akzeptieren, unabhängig von seiner angezeigten prozentualen Standardeinstellung.
Bei Einlösung der Bonus-Einheiten über die Smartphone-App werden bei den ersten
drei Einkäufen als Neukunde die 1% Akzeptanz automatisch herabgesetzt und gehen
erst danach automatisch in die vom Lieferanten bzw. Ladengeschäft eingetragene
normale Prozentzahl der Akzeptanz über. Es ist somit sicher gestellt, dass ein
Endkonsument bei den ersten drei Einkäufen in einem AAR-Mitgliedsgeschäft nur 1%
seiner Bonus-Einheiten einlösen kann.
- Bei Zahlungen von Unternehmen
untereinander (B2B) ist die Akzeptanz von Verrechnungseinheiten völlig frei vereinbar und
die im System angegebene "Akzeptanz-Prozentzahl" ist eine unverbindliche Orientierung.
Unternehmen und Selbstständingen ist es also freigestellt Verrechnungseinheiten zu nutzen
oder nicht. Im Falle eines Ausscheidens aus dem Absatzring gilt jedoch § 4 Abs. 5.
- Bei Zahlungen von Unternehmen
untereinander (B2B) sind die "Bonus-Prozente" irrelevant, auch wenn diese in den Stammdaten
des Unternehmens eingetragen sind. Die "Bonus-Prozente" werden ausschließlich Endkonsumenten
gewährt.
- Zur Durchführung
der Verrechnung, zur Teilnehmersuche und anderen Anwendungen im System von
DynamicBarter™ gibt die interne
Hilfe im Onlinesystem eine aktuelle Anleitung. Gleiches gilt auch für die Smartphone-App.
§ 7 Vergütung
- Bei Überweisung von
Verrechnungseinheiten an ein teilnehmendes Unternehmen zum Ausgleich einer
Warenlieferung oder Dienstleistung wird dem Unternehmen oder Selbstständigen
eine Umsatzprovision von 5% in Verrechnungseinheiten automatisch beim Empfänger
berechnet und automatisch von seinem Verrechnungskonto abgezogen. Diese
Kosten werden in seinem Konto ausgewiesen und im Verrechnungskontoauszug
ausgewiesen.
- Hat der Absatzring
eine Teilnehmerzahl von über 500 Unternehmen und Selbstständigen erreicht,
so haben nur die neuen Teilnehmer eine einmalige Aufnahmegebühr von 500
CHF oder 500 EUR in nationaler Währung zu zahlen. (Eine Rückerstattung
kann nicht erfolgen, auch wenn der Teilnehmer von einem besonderen
Kündigungsrecht Gebrauch macht.) In der Zählung der Teilnehmerzahl ist die
Anzahl der Endkonsumenten nicht enthalten. Diese zählen nicht in Bezug auf
die Marke von 500. Diese Aufnahmegebühr gilt nur für neu hinzukommende Unternehmen
und Selbstständige, nicht für Endkonsumenten. Es gilt Datum und Zeit der
Reservierung des Unternehmens als Zeitpunkt der Feststellung, ob die 500
Teilnehmer (Unternehmen, Selbstständige) zu dem Zeitpunkt bestehen oder
nicht. Das interessierte Unternehmen wird darüber informiert und kann dann
entscheiden, ob es aufgenommen werden will oder von seiner Reservierung
zurücktreten möchte. Es wird eine Bedenkzeit von einer Woche gewährt.
- Ab einer Anzahl
von 500 Unternehmen als Teilnehmer wird ferner für den lokalen Business Club eine
monatliche Gebühren von max. 50 EUR bzw. max. 50 SFr. erhoben und gilt ab dieser Marke
für alle Unternehmen, die Teilnehmer sind.
- Endkonsumenten
werden zu keiner Zeit Aufnahmegebühren oder sonstige Teilnahmekosten
berechnet.
- Für die Erstellung
von Papierdokumenten werden Kosten für Aufwand und Porto für Zusendung
erhoben.
- Die Zusendung von
Dokumenten oder Informationen auf elektronischem Weg ist kostenlos.
§ 8 Verzinsung,
Verzug
- Ist der Teilnehmer
mit einer nach diesen AGBs geschuldeten Zahlung in Verzug (500 EUR oder 500
CHF an Aufnahmegebühr ab 500 Unternehmen als Teilnehmer), so muss er
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent p.A. über dem jeweiligen Diskontsatz
der Europäischen Zentralbank oder der Schweizer Nationalbank an die AAR
zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens
bleibt unberührt.
- Die AAR ist
bevollmächtigt, unverzüglich nach Fälligkeit eines Schuldensaldos
Maßnahmen zur Beitreibung des Geldes gegen den säumigen Teilnehmer
einzuleiten.
- Hat ein Unternehmen
im Barter-Club Leistungen von anderen Teilnehmern bezogen, indem es sich Liquidität in
Verrechnungseinheiten (VE) zugeordnet hat, aber keine Einnahmen durch Lieferung
von Waren, Rechten oder Dienstleistungen an Teilnehmer in gleichen Umfang
in VE realisiert, dann können nach 3 Monaten die Ausgaben in VE
gestoppt werden, bis Einnahmen in VE erfolgen. Ferner kann verlangt werden, die
Akzeptanz in VE auf 100% anzuheben und als auch zu verlangen, dass Waren, Rechte
oder Dienstleistungen angeboten werden, die wirklich nachgefragt werden. Dies gilt
nicht für Endkonsumentenkonten.
§ 9 Laufzeit der Teilnahme und Kündigung
- Die Teilnahme gilt
auf unbegrenzte Zeit. Der Teilnehmer kann jederzeit kündigen und hat für
den Ausgleich seines Verrechnungskontos zu sorgen. Zum Abbau von
Guthaben ist die AAR berechtigt, geeignete Lieferanten vorzuschlagen. Ein
genutzter Liquiditätsrahmen muß abgebaut werden, indem 100% an
Verrechnungseinheiten akzeptiert werden.
.
- Das Recht zur
fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Als wichtiger
Grund gilt für die AAR insbesondere: Zahlungsverzug, Annahmeweigerung von
Verrechnungseinheiten bei Belastung des Kontos trotz beanspruchter
Liquidität (nur Ausgaben getätigt, ohne Einnahmen in Verrechnungseinheiten
zu gewähren), Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht durch den
Teilnehmer, falsche Angaben im Aufnahmeantrag, falsche Angaben zum Waren-
und Dienstleistungsangebot, Eröffnung des Konkurs- oder
Vergleichsverfahrens oder Ablehnung des Konkursverfahrens mangels Masse
oder Leistung des Offenbarungseids oder schriftliche Erklärung des zuständigen
Gerichtsvollziehers, dass der Teilnehmer amtsbekannt keine pfändbare Habe
besitzt (Pfandabstandsprotokoll).
- Die Kündigung
bedarf der Schriftform.
- Vertreter eines
verstorbenen oder nicht mehr geschäftstüchtigen Teilnehmers wenden sich
bitte an den Kundenservice der AAR.
§ 10 Rechtsnatur
des Systems
- Die AAR ist ein Barter-Club,
in dem interner Handel auf der Basis von Verrechnung von Waren, Rechten
und Dienstleistungen stattfindet. Mit Beitritt erfolgen die Zustimmung zur
Teilnahme an einem Barter-Club und die Annahme dieser AGBs. Es bedarf
keiner weiteren vertraglichen Vereinbarung als der Zustimmung zu diesen
Nutzungsbedingungen.
- Weder die AAR, noch
ein für die AAR tätiges Service-Unternehmen haben aus den zwischen den Teilnehmern
abgeschlossenen Liefer- bzw. Leistungsgeschäften eine Berechtigung oder
eine Verpflichtung. Demzufolge sind Ansprüche aus Leistungsstörungen jeder
Art des zugrundeliegenden Geschäfts (Gewährleistungs-, Schadenersatz-,
Rückgewährungsansprüche etc. auch bei rechtsgrundloser Leistung)
unmittelbar zwischen den jeweiligen Parteien des Grundgeschäfts
gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen und abzuwickeln.
§ 11 Sonstige Regelungen
- Die AAR ist
berechtigt, diese Vertragsbedingungen zu ändern, soweit hierdurch die
Rechte bzw. Pflichten der Teilnehmer nicht wesentlich eingeschränkt bzw.
erweitert werden. Änderungen der AGB sind einsehbar unter „Rechtliche
Information“ auf unserer Homepage oder einem Link auf unserer Homepage
und werden Ihnen unter Angabe des Zeitpunktes des Inkrafttretens
angekündigt. Sie tritt einen Monat nach Zugang der Ankündigung an die Teilnehmer
in Kraft. Es erfolgt bei Änderung der AGBs darüber hinaus online ein
Hinweis im Teilnehmerbereich. In diesem Fall ist der Teilnehmer
berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grunde zu kündigen. Macht
der Teilnehmer von diesem außerordentlichen Kündigungsrecht innerhalb
dieser Frist keinen Gebrauch, so gilt die Änderung der Vertragsbedingungen
als genehmigt.
- Sonstige Änderungen
oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Zusagen von Vertretern oder
Mitarbeitern der AAR sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich von der
Geschäftsführung der AAR autorisiert wurden.
- Der Teilnehmer ist
verpflichtet, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der
Teilnahme an der AAR erhalten, geheim zu halten und nicht an Dritte
weiterzugeben.
- Die AAR haftet bei
Ausübung ihrer Tätigkeit im Rahmen dieser AGB nur für grobes Verschulden.
- Dieser Vertrag
unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten
aus diesem Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der AAR ist Berlin,
Deutschland. Ist die AAR Klägerin, so kann der Teilnehmer die
Landeshauptstadt (Hauptstadt des Bundeslandes, des Kantons oder der
Provinz), in dem der Teilnehmer seinen Wohnsitz hat, als Gerichtsstand
wählen. Gerichtstandvereinbarungen für Rechtsstreitigkeiten aus den
zwischen den Teilnehmern und Kunden zugrundeliegenden Liefer- bzw.
Leistungsgeschäften werden hierdurch nicht berührt.
- Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein, so
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In
einem solchen Falle ist die AAR berechtigt, diese durch eine andere
Bestimmung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten
kommt, zu ersetzen.
- Die AAR ist bemüht,
die interne Konkurrenz im Allgemeinen Absatzring zwischen den Anbietern
von Waren, Rechten und Dienstleistungen zur Wahrung der Marktproportionen
auf ein Minimum zu halten.
- Sog. Fake-Logins,
die vom originalen Login abweichen, sind nicht zu folgen und unverzüglich der
AAR zu melden.